der IG-Aasee Segelgemeinschaft Bocholt e. V.
01 | Die Stegordnung gilt für den Bereich der Steganlage des Seglerheims und des Trailerplatzes.
02 | Das Betreten der Steganlage ist nur Mitgliedern der IG-Vereine und deren Gästen gestattet.
Das Betreten aller o. g. Bereiche geschieht auf eigene Gefahr. Jedes Mitglied kann einen Schlüssel-Transponder erwerben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in den Vereinen der IG-Aasee wird die Zugangsberechtigung gelöscht.
Der Schlüssel-Transponder für Steg/Trailerplatz/Seglerheim darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.
Jeder Stegbenutzer hat sich so zu verhalten, dass durch ihn niemand geschädigt, behindert oder belästigt wird.
03 | Die Steganlage der IG-Aasee darf nicht gewerblich genutzt werden. Private Feiern und Veranstaltungen auf dem Steg und in der Hütte sind nicht gestattet. Übernachtungen auf der Anlage sind ausgeschlossen.
04 | Der Vorstand der IG-Aasee Seglergemeinschaft Bocholt e. V. übt das Hausrecht auf der Steganlage aus. In Notsituationen ist jedes einzelne Mitglied der Segelvereine weisungsbefugt.
05 | Die Erstellung des Stegbelegungsplanes geschieht durch die IG-Aasee. Den Vereinen werden Belegungszonen zugewiesen. Für die Belegung innerhalb dieser Zonen sind die einzelnen IG-Vereine zuständig. Gastlieger sind nur zu den Regatten zugelassen.
Vereinsveranstaltungen, für die Ressourcen (Steghütte, Räume im Seglerheim etc.) reserviert werden, sind beim Vorstand der IG-Aasee anzumelden und werden im Belegungskalender veröffentlicht.
06 | Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass das Eingangstor zur Steganlage stets zugeschoben ist. Der letzte Nutzer des Steges hat die Aufgabe, die Türen des Pavillons, der Toilette und das Haupttor incl. Umkletterschutz zu kontrollieren und ggf. zu verschließen.
Jede Schließung wird mit Namen und Uhrzeit aufgezeichnet.
07 |Die Boote an der Steganlage müssen nach den Regeln der guten Seemannschaft festgemacht werden, so dass ein Losreißen, Beschädigen des Steges oder des Nachbarliegers ausgeschlossen ist. Der Nutzer allein ist dafür verantwortlich, dass sein Boot ordnungsgemäß vertäut ist, so dass es auch bei extremen Witterungs- und Wasserverhältnissen sicher liegt und benachbarte Boote und Anlagen nicht beschädigt. Kommt der Boxennutzer dem nicht nach, gehen eventuelle Kosten zur Sicherung (ggf. Reparatur) des Bootes/Steges zu seinen Lasten. Im Bereich der Boxen sind nur handelsübliche Fender zu verwenden. Autoreifen sind grundsätzlich verboten.
Die Fingerstege dürfen nur zum An- und Ablegen betreten werden. Hüpfen auf den Fingerstegen und ins Wasser springen ist untersagt (Überlastung der Aufhängung).
Das Untertauchen der Schwimmkörper ist unbedingt zu vermeiden.
08 | Die IG-Aasee übernimmt für Schäden, jedweder Art, an Sachen oder Personen im Bereich des Steges und des Bootsplatzes keinerlei Haftung.
09 | Das Grillen ist auf der Terrasse der Schutzhütte mit Gas- oder Elektrogrill im Rahmen einer Vereinsveranstaltung gestattet, sofern eine Schutzmatte verwendet wird, die das Herabtropfen von Grillfett auf die Steg- und Terrassenfliesen vermeidet. Das Grillen mit Holzkohle ist aus Brandschutzgründen grundsätzlich verboten.
11 | PKW sind auf dem Parkplatz vor der Brücke zu parken. Ausgenommen davon dürfen PKW kurzzeitig zum Beladen und Entladen und bei Trailerfahrten im Bereich Bootsplatz/Sliprampe abgestellt werden.
Das Abstellen von Fahrrädern auf der Steganlage ist nicht erlaubt.
Tipp: Abstellen auf dem Trailerplatz.
12 | Hunde können auf der Steganlage mitgeführt werden, sofern sich keine anwesenden Segelvereinsmitglieder dadurch eingeschränkt oder belästigt fühlen. Voraussetzung ist immer, dass der Hundeführer jederzeit unmittelbaren Einfluss auf den Hund hat.
Sollte sich ein anwesendes Vereinsmitglied eingeschränkt oder belästigt fühlen und dies äußern, hat der Hundeführer unmittelbar Abhilfe zu schaffen, ggf. muss der Hund den Steg verlassen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass bei der Bewertung einer Belästigung ausschließlich die Wahrnehmung des Belästigten zählt. Einwände des Hundeführers sind für die Situationsklärung gegenstandslos.
13 | Die Schließfächer im Pavillon können mit eigenem Vorhängeschloss während der Anwesenheit genutzt werden. Eine Dauerbelegung ist nicht gestattet.
14 | Die komplette Steganlage wird videoüberwacht. Die aufgezeichneten Daten werden zur eventuellen Beweisführung bei Einbruch oder Vandalismus 7 Tage aufbewahrt und danach dauerhaft gelöscht. Mit Betreten der Steganlage erklärt sich jeder Nutzer der Steganlage mit diesem Vorgehen einverstanden.
15 | Die Mitglieder der Vereine, die in der IG-Aasee zusammenarbeiten, können sich auf Wunsch bei ihrem Verantwortlichen im Verein ein Zugangsticket für das WLAN ausstellen lassen. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar und gelten für das aktuelle Kalenderjahr und ein Endgerät.
Stand Mai 2025
Der Vorstand der IG-Aasee Seglervereinigung Bocholt e. V.
Anmerkung:
Für die Benutzung des Aasees ist die ‚Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ausübung des Gemeingebrauchs am Aa-See in Bocholt‘ der Bezirksregierung Münster (hier kurz: Aa-See Ordnung) zu beachten.